rund ums Tier  I         n             f                   o                         §9+§15 TSchG                                                       Tiere haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert erlangt.Trotzdem bleibt die Mehrheit der Autolenker nach einer Kollision mit einem Tier nicht stehen. Sie lassen es einfach verletzt liegen. Manchmal sind die Tiere noch am Leben und sind leicht bis schwer verletzt. Ein Anhalten um Hilfe zu leisten ist verpflichtend und würde einigen das Leben retten. Somit wird fast immer das Tier dem Schicksal überlassen und vom nächsten überfahren oder verendet qualvoll im Straßengraben. Es ist traurig, dass man ein Gesetz schaffen muss, um jemanden zu zwingen, dass dieser im Notfall Hilfe leistet. Das sollte moralisch schon selbtverständlich sein. Mit dieser Initiative möchten wir auf das Problem aufmerksam machen. Wir wollen niemanden verurteilen, wenn ein Tierunfall passiert. Nur einfach das Tier liegen zu lassen und sich nicht darum zu kümmern, das verurteilen wir. Auch ein unbeteiligter hat einem verletzten Tier Hilfe zu leisten, §15 TSchG. Es mag sein, dass es auf dieser Welt hunderte von Nationen, Sprachen, Religionen und Konfessionen gibt, aber es gibt nur zwei Arten von Menschen. Menschen mit Gewissen und Menschen ohne Gewissen. Sollten sie jemanden beobachten, der ein Tier überfährt und einfach weiter fährt. Notieren sie sich bitte das Kennzeichen, Ort, Zeit und zeigen sie solche Menschen an. Sie können das bei jeder Bezirkshauptmannschaft oder beim zuständigen Magistrat tun. Sie können das anonym, per E-Mail oder sonstig einbringen. Aber geben sie solchen herzlosen Menschen keine Chance, ungeschoren davonzukommen.